Aktuelle Information zur Coronavirus-Situation in Vorarlberg / Österreich

14. 03. 2020

Liebe Interessenten und Gäste unseres Berghauses im Montafon,

 

wir möchten euch hinsichtlich des Corona Virus über die aktuelle Situation im Montafon informieren. Die Informationen stammen direkt aus Veröffentlichungen der Vorarlberg Tourismus GmbH vom 14.03.2020 15 Uhr.

 

Mit dem morgigen Tag 15.03.2020 (abends) schließen sämtliche Skigebiete in Tirol, Salzburg und Vorarlberg vorzeitig.

 

Davon betroffen sind somit auch sämtliche Skigebiete im Umkreis unseres Berghauses.

 

Das Berghaus ist als privat vermietete Unterkunft aktuell nicht verpflichtet zu schließen. Somit ist ein Aufenthalt im Berghaus weiterhin möglich.

 

Update 15.03.2020_

Inzwischen wurde klargestellt das Campingplätze, Zweitwohnsitze und Selbstversorgerhäuser/-hütten von der Verordnung ebenfalls nicht betroffen sind. Die Gäste sollten dennoch unbedingt abreisen, bzw. nicht mehr anreisen!

 

Bitte beachtet zudem folgende Hinweise.

 

Aktuelle Information zur Coronavirus-Situation in Vorarlberg / Österreich
(Stand: 14. März 2020, 15:00 Uhr)


Der Skibetrieb in den Skigebieten Lech Zürs, Warth-Schröcken und am Diedamskopf in Au-Schoppernau ist mit Samstag, 14. 3. beendet. Es ist somit kein Skibetrieb mehr am Sonntag.
Schließung der anderen Skigebiete am Sonntag 15.3. abends, Beherbergungsbetriebe ab Montag, 16.3.

In Abstimmung mit Tirol und Salzburg wird auch Vorarlberg mit diesem Wochenende die Wintersaison beenden. Alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe im ganzen Land werden nach §20 des Epidemiegesetzes ab Montag, 16. März bis Ostern geschlossen. So ist eine geordnete Rückreise der Gäste gesichert.

 

Weitere Maßnahmen, vorerst für eine Woche:
– Geschäfte sind ab Montag geschlossen – ausgenommen Lebensmittelhandel, Apotheken und Einrichtungen der Grundversorgung, Banken, Post, Tankstellen
– Restaurants und Cafes sind nur noch bis 15.00 Uhr geöffnet
– es gibt Grenzkontrollen ab der Nacht zum 14. März zu Schweiz und Liechtenstein, Transitverkehr soll weiterhin möglich sein. Mit Kontrollen muss gerechnet werden. Kleinere Grenzübergänge in die Schweiz werden ab Mittwoch, 18. März, geschlossen.
– der Unterricht an Schulen wird ab Montag ausgesetzt
– Flugverbot für Schweiz, Frankreich und Spanien ab Montag, 16. März, 24.00 Uhr
– Flüge von Altenrhein nach Wien werden ab Montag, 16. März, eingestellt
– Krankenhausbesuche sind untersagt
– Gottesdienste sind in Vorarlberg bis 27. März in allen Kirchen und Klöstern ausgesetzt, Kirchen bleiben vorerst geöffnet.

Der Arlbergtunnel bleibt geöffnet!

 

Öffentlicher Verkehr:
Innerhalb Vorarlbergs gibt es derzeit keine Einschränkungen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt aber keinen grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Vorarlberg und Liechtenstein/Schweiz. Railjetverbindungen Richtung Schweiz enden in Feldkirch.

Hinweis zur Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln:
ÖBB und Verkehrsverbund Vorarlberg haben aufgrund des Erlasses der Bundesregierung Sofortmaßnahmen im Bus- und Bahnverkehr beschlossen:
– Die Vordertür beim Fahrpersonal bleibt geschlossen, bitte steigen Sie hinten ein
– Busse und Züge werden regelmäßig gereinigt
– Es wird sichergestellt, dass Oberflächen in den Zügen und Bussen, die oftmals berührt werden, wie zum Beispiel Haltestangen, Armstützen, Bedienelemente für Türöffnungen und Haltewunsch etc. mindestens einmal täglich, vor allem bei Lenkpausen oder unterwegs gereinigt werden.
– Tickets können nicht mehr beim/bei der LenkerIn bezogen werden. Dies entbindet allerdings nicht von der Ticketpflicht. Diese können weiterhin am Automaten oder via FAIRTIQ-App bezogen werden.

 

Online-Service zur Entlastung der Gesundheitsberatung 1450

Die Gesundheitsberatung 1450 ist und bleibt in der Coronakrise die erste Anlaufstelle. Wegen der enormen Zahl an Anfragen wird zur Entlastung des Telefondienstes nun ein Online-Service angeboten. Auf der Seite www.vorarlberg.at/corona kann ein digitales Formular ausgefüllt und eingesendet werden. Die Nachricht wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Roten Kreuzes bearbeitet und im Zeitraum von 7:00 bis 22:00 Uhr innerhalb von zwei Stunden beantwortet.

 

Aktuelle Situation in gesamt Österreich/Weitere Maßnahmen
Wie in vielen anderen Ländern sind auch in Österreich Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus aufgetreten. Die österreichischen Behörden haben sehr früh reagiert und sind in ständigem Austausch mit den zuständigen Behörden und Institutionen in den Nachbarländern und auf EU-Ebene und nach eigener Versicherung gut vorbereitet, um auf jeweils aktuelle Entwicklungen konsequent zu reagieren. Oberstes Ziel ist die Eindämmung durch konsequente Maßnahmen wie in allen europäischen Ländern. Aktuell gibt es folgende Maßnahmen bezüglich Einreise, Durchführung von Veranstaltungen und sozialen Kontakten:

Die Orte St. Anton am Arlberg und das Paznauntal im Tirol sowie Heiligenblut in Kärnten sind unter Quarantäne gesetzt. (Stand 14.3., 15.00 Uhr). Wer sich seit dem 28. Februar in den Quarantänegebieten Paznaun oder St. Anton am Arlberg aufgehalten hat, soll sich für 14 Tage in häusliche Isolation begeben.

 

Einschränkungen bei Veranstaltungen
Die österreichischen Gesundheitsbehörden haben ein Verbot von Großveranstaltungen mit über 500 Personen (outdoor) bzw. über 100 Personen (indoor) erlassen. Diese Regelung gilt bis vorerst 3. April. Auch Freizeitbetriebe wie Kinos oder Diskotheken sind von dem Verbot erfasst. Gastronomische Einrichtungen hingegen, „hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen“, sind nach derzeitigem Stand laut Gesundheitsministerium generell vom Verbot der Menschenansammlung ausgenommen. Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg beenden die Skisaison mit Sonntag, 15. März. Bezüglich Veranstaltung informieren Sie sich bitte beim Veranstalter!

 

Einreise nach Österreich
An der Grenze zur Schweiz und Liechtenstein sind Grenzkontrollen eingerichtet. In diesem Zusammenhang gelten für folgende Länder Reisewarnungen: Frankreich, Iran, Italien , Schweiz, Spanien und Südkorea. So sind unter anderem derzeit Direktflüge aus Iran, Südkorea, China und Italien ausgesetzt. Ab Montag sind auch Flüge aus Frankreich, Spanien und der Schweiz ausgesetzt! Der Zugverkehr aus und nach Italien, in die Schweiz und nach Liechtenstein ist eingestellt.

Personen, die aus Italien nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID19 vorzulegen. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Durchreisen ohne Zwischenstopp sind gestattet. Ebenso haben Drittstaatenangehörige, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt in einem COVID19-Risikogebiet aufgehalten haben, ein ärztliches Attest über ein negatives Testergebnis vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Als Risikogebiete gelten Länder, für die im Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Reisewarnung besteht. Nähere Infos bezüglich Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums.

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer COVID-19 Erkrankung müssen sich nach oder durch Österreich reisende Personen einer angeordneten medizinischen Überprüfung zu unterziehen.
Außerdem werden  österreichischen Reisende angehalten, die private Heimreise anzutreten.

 

Stornierungen von Reisen
Pauschale Aussagen zu Stornobedingungen sind schwierig. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Vertragspartner.

 
FAQs zum Coronavirus / COVID-19


Was soll ich tun, wenn ich mich unwohl fühle oder annehme, ich könnte infiziert sein?
Haben Sie Symptome oder den Verdacht, sich infiziert zu haben, meiden Sie bitte unbedingt Menschenansammlungen und öffentliche Verkehrsmittel. Begebenen Sie sich selbst in Quarantäne und rufen Sie die Gesundheitshotline 1450, (aus ganz Österreich zum Ortstarif) wo Sie weitere Anweisungen erhalten!

 

Ich habe Angst, in Österreich in Quarantäne gestellt und nicht mehr heimreisen zu können.
Wir können nicht ausschließen, dass einzelne Unterkünfte oder ganze Ortschaften unter Quarantäne gestellt werden. Wenn in Ihrem Beherbergungsbetrieb eine Person positiv getestet wird: Isoliert werden grundsätzlich Personen, nicht komplette Betriebe. Im Extremfall kann eine Maßnahme aber auch die Schließung einer Unterkunft zur Folge haben, wenn die erkrankte Person mit dem Großteil der MitarbeiterInnen bzw. Gäste Kontakt hatte und alle isoliert werden müssen. Besteht der Verdacht, dass Sie sich selber infiziert haben, rufen Sie bitte die Gesundheitshotline 1450 an, nach der ärztlichen Beurteilung werden Sie direkt im Betrieb getestet, bis zum Test-Ergebnis werden Sie angewiesen, soziale Konatke zu vermeiden und das Zimmer nicht zu verlassen. Sind Sie positiv getestet, müssen Sie in der Unterkunft 14 Tage isoliert werden.  Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage in der Unterkunft (z.B. mitreisende Gäste) bzw. zu Hause (MitarbeiterInnen) isoliert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden. Ein Heimtransport von transportfähigen Erkrankten und/oder Kontaktpersonen innert der Absonderungsfrist ist möglich unter der Bedingung, dass keine weiteren sozialen Kontakte erfolgen, muss aber vom Betroffenen selbst organisiert werden (es dürfen keine öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden!). Für diesen Fall werden vom behördlichen Infektionsteam Anordnungen für die Heimreise getroffen und die Gesundheitsbehörden im Ankunftsland informiert.

 

Was passiert, wenn ich/ein Gast Symptome zeigt?
Verdachtspersonen sollen keinesfalls eine Ordination oder ein Spital aufsuchen, sondern die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Nach ärztlicher Beurteilung wird ein Team zur Probenabnahme zur Person in den Beherbergungsbetrieb geschickt. Mittels mündlichem Bescheid wird die Verdachtsperson angewiesen, soziale Kontakte bis zum Ergebnis der Testung zu vermeiden (mitreisende Personen im selben Zimmer bzw. in derselben Ferienwohnung ausgenommen) und das Zimmer/die Unterkunft nicht zu verlassen.  Der Unterkunftgeber wird gebeten, Verdachtsperson und mitreisende Personen mit Essen und Getränken zu versorgen (Dauer ca. 1 Werktag ab Probenabnahme).

 

Was passiert, wenn ich/ ein Gast positiv getestet werde?
Als erkrankte Person werden Sie mittels Bescheid für 14 Tage in der Unterkunft isoliert. Der Gesundheitszustand wird täglich telefonisch kontrolliert. Nur im Fall der Verschlechterung wird ein Spitalsaufenthalt veranlasst. Die Absonderung wird stichprobenartig durch die Exekutive kontrolliert. Zusätzlich werden von der Behörde Kontaktpersonen ermittelt (Personen, die direkten Kontakt mit der erkrankten Person hatten). Diese werden ebenfalls für 14 Tage in der Unterkunft (z.B. mitreisende Gäste) bzw. zu Hause (MitarbeiterInnen) isoliert, müssen sich selbst beobachten (Fragebogen) und bei Verschlechterung des Gesundheitszustands aktiv melden. Ein Heimtransport von transportfähigen Erkrankten und/oder Kontaktpersonen innert der Absonderungsfrist ist möglich unter der Bedingung, dass keine weiteren sozialen Kontakte erfolgen, muss aber vom Betroffenen selbst organisiert werden (es dürfen keine öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden!). Für diesen Fall werden vom behördlichen Infektionsteam Anordnungen für die Heimreise getroffen und die Gesundheitsbehörden im Ankunftsland informiert. Die Unterkunft wird gebeten, im eigenen Haus isolierte Personen mit Essen und Getränken und einem Wäscheservice zu versorgen.

 

Links & Informationen zu den zuständigen Stellen

 

Gesammelte Informationen:
Detaillierte Information zur aktuellen Situation des Coronavirus (Sars-CoV-2) sowie zur amtlichen Meldepflicht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Nächstgelegene Krankenhäuser, die für eine Behandlung von Coronavirus Verdachtsfällen und -Erkrankungen ausgerüstet sind, finden Sie ebenfalls auf der Website des Sozialministeriums.

 

 

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Information zur Coronavirus-Situation in Vorarlberg / Österreich